
Beiträge und Zusatzbeiträge
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2026 bei 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Er wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls hälftig tragen. Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 2,9 Prozent. Bei Anwendung dieses Werts ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,5 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse abweichen. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich.