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News-Archiv | Artikel vom 16.06.2021

Wasserschaden schnell und richtig reguliert

Ein Rohrbruch im Bad. Allein die Vorstellung ist der blanke Horror: Überall Wasser, das in Wände und Möbel eindringt, womöglich durch den Boden sickert und auch noch Chaos im darunterliegenden Raum anrichtet. Zu den Nassschäden kommen die Reparaturarbeiten: Fliesen entfernen, das defekte Rohr freilegen, Wand wieder abdichten, tagelange Trocknung um Schimmel zu vermeiden und so weiter. Gewiss, jeder Fall ist anders, aber stets mit hohen Kosten, viel Arbeit und einer Frage verbunden: Welche Versicherung zahlt den Schaden? 

3.000 Schäden pro Tag

Täglich werden in Deutschland etwa 3.000 Leitungswasserschäden registriert. Versicherer sprechen von einem Leitungswasserschaden, „wenn Leitungswasser an einem nicht dafür vorgesehenen Ort aus einer Wasserinstallation tritt und darauf zurückzuführende Schäden verursacht“ – ein Rohrbruch zum Beispiel. Hauptursache für Leitungswasserschäden sind Montagefehler, mangelhafte Rohverbindungen und kaputte oder falsche Dichtungen.

Die Auswertung der Schadenzahlen zeigt ein deutliches West-Ost-Gefälle: Überdurchschnittlich viele Schäden in westdeutschen Städten wie Köln, Krefeld, Karlsruhe oder Mannheim, wenige Fälle in Ostdeutschland. Der Grund: Nach der Wiedervereinigung sind im Osten viele Gebäude saniert worden. Generell nimmt die Gefahr eines Leitungswasserschadens mit dem Alter einer Immobilie zu.

Fast immer tritt der Schaden ohne Vorwarnung ein. Gut, wenn die Kosten abgesichert sind. Typischerweise springen Wohngebäude- und Hausratversicherung ein. Zusätzlich greift die Privathaftpflicht, wenn auch der Nachbar ein Opfer der Fluten geworden ist.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Geht der Wasserschaden von fest verbundenen Installationen am oder im Bauwerk der Immobilie aus, ist der Wohngebäudeversicherer zuständig. Konkret: Das Wasser tritt aus dem Sanitärsystem, dem Heizungssystem oder den Leitungen für Frisch- beziehungsweise Abwasser aus. Der Versicherer übernimmt dann die Kosten der Leckortung, Trocknung sowie Reparatur und Sanierung am Bauwerk und den festen Installationen der Immobilie.

Wann greift die Hausratversicherung?

Für Schäden am Mobiliar, an Teppichen, Elektrogeräten sowie sonstigen Einrichtungsgegenständen kommt die Hausratversicherung auf. In diesem Fall ist nicht der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser selbst relevant, sondern die Auswirkungen des ausgetretenen Wassers auf das bewegliche Inventar des Hauses oder der Wohnung. Je nach Zustand der beschädigten Dinge übernimmt die Versicherung dann Reparaturkosten oder reguliert zum Neuanschaffungspreis, wenn nicht mehr zu reparieren ist.

Wer kommt für Schäden beim Nachbarn auf?

Gar nicht so selten, ist auch der Nachbar von einem Leitungswasserschaden betroffen. Gerade bei einem Rohrbruch kann das Wasser auch schon mal durch den Boden zum unteren Nachbarn oder bei Reihenhäusern über die gemeinsame Betonbodenplatte ins Nachbarhaus oder in die Nachbarwohnung sickern. In diesem Fall ist die private Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Die Police deckt dann nur die Schäden beim Nachbarn ab. Für Schäden am eigenen Eigentum greifen Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung.

Tipps zum Thema Wasserschaden:

  • Der Versicherer zahlt nicht oder nur eingeschränkt für Leitungswasserschäden in unbewohnten oder wenig genutzten Immobilien.
  • Der Versicherer kann Leistungen einschränken, wenn der Versicherungsnehmer seinen Pflichten zur Schadenverhütung nicht nachkommt (z. B. Schutz gegen Frost).
  • Im Schadensfall sollten Versicherte den Schaden minimieren, also z. B. bei einem Rohrbruch die Wasserversorgung unterbrechen.
  • Vor der Schadensmeldung keine Reparaturen auf eigene Faust vornehmen. Häufig schicken Versicherer einen Gutachter und schlagen einen Handwerker vor.
  • Eine Dokumentation durch Fotos, Videos oder Zeugenaufnahmen ist zum Nachweis der Schäden sowie der Sorgfaltspflicht nützlich.
  • Für Schäden die durch Überschwemmungen, Starkregen und andere elementare Ereignisse entstanden sind, ist eine Elementarversicherung notwendig.



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