Die Firma ART Versicherungsmakler GmbH versteht sich als Versicherungsmakler! Im Sinne des § 93 HGB wird sie dabei gewerbsmäßig für andere Unternehmen und Personen tätig, ohne von Ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betreut zu sein. Im Rahmen der Rechtsbeziehung zu ihrem Auftraggeber, dem Mandanten, ist der Makler dessen Treuhänder ähnlicher Sachwalter, der in der Verantwortlichkeit und Haftung gegenüber seinem Auftraggeber in einer ähnlichen Stellung gesehen werden kann, wie der Steuerberater im Verhältnis zum Mandanten.
Der Mandant beauftragt die ART mit der Vertretung seiner Interessen – dieser Maklervertrag erstreckt sich im Wesentlichen auf:
Beschaffung einer vorläufigen Deckung
Abschluss von Versicherungsverträgen
Prüfung und Kündigung von
Versicherungsverträgen
Einschaltung in die Schadensabwicklung
im Sinne eines wirkungsvollen Sich-Einsetzens des Maklers für den von ihm
betreuten Mandanten bei Schäden, die von ihm verwaltete Versicherungsverträge
betreffen.
Entgegennahme aller für den Mandanten
bestimmten Erklärungen durch den Makler.
Untersuchungen des Marktes in Hinblick
auf die, aus Mandantensicht, bestmöglichen Angebote der in Betracht kommenden
Risikoträger.
Prüfung der vom Versicherer
vorgenommenen Dokumentierungen
laufende Beratung des Mandanten während
der Vertragsdauer sowie alle Tätigkeiten für den Mandanten, die sich als
maklerüblich verstehen
und vieles mehr.
Die strenge Haftung des Maklers und der hieraus folgende Zwang zur Anpassung des Leistungsniveaus an den Haftungsstandard erlangen somit eine hohe qualitative Wertigkeit, das heißt, die Interessen des Mandanten haben absolute Priorität und die Eigeninteressen des Maklers, z. B. das Umsatzinteresse haben zurückzutreten.
Wir als Versicherungsmakler, sind ihnen als Versicherungsnehmer verpflichtet!
Der Maklervertrag darf ausschließlich nur von Mitarbeitern der Firma ART Versicherungsmakler GmbH unterzeichnet werden und kann bei Bedarf eingesehen werden.